Geldwerter Nachteil bei Vermietung

oder:

Der negative geldwerte Vorteil im Mietrecht


Damit die Mieten nicht immer weiter steigen, soll ein steuerlicher Anreiz geboten werden, nicht das maximal Mögliche zu verlangen. Die Lösung dafür heißt "Geldwerter Nachteil". Was ist darunter zu verstehen? Unter dem Geldwerten Nachteil bei Mieten ist der Unterschied der tatsächlichen Miete zum Durchschnitt der Neuvermietungen (Bestandsbauten und Neubauten) in einer Gemeinde zu verstehen.

Beispiel:

Die Durchschnittsmiete über alle Neuvermietungen des Vorjahres liegt in der betrachteten Gemeinde bei 15 €/qm. Ein Vermieter erhält für seine 100 qm Wohnung im Monat 1.000,-- Euro, also 10 €/qm. Das ergibt Mieteinnahmen von jährlich 12.000 €. Der Neuvermieter erhält jedoch bei gleicher Wohnungsgröße (1.500 € x 12) durchschnittlich 18.000 €.

Damit der Vermieter nicht die Miete auf die aktuelle Durchschnittsneumiete erhöht, wird die Differenz (hier 6.000 €) als Geldwerter Nachteil in der Steuererklärung als steuermindernd eintragen. Er wird somit steuerlich dafür belohnt, dass er unter der Durchschnittsneumiete bleibt.

Durchführung:
Im Formular der Anlage V bei der Steuererklärung werden zwei weitere Felder 'Neuvermietet im Steuerjahr ja/nein' und 'Miete im Dezember' hinzugefügt. Da dem Finanzamt bereits heute die Wohnungsgröße, -Ort und die Einnahmen daraus vorliegen, kann es heute schon den durchschnittlichen Mietpreis berechnen. Da aber nur der durchschnittliche Mietpreis bei Neuvermietungen berücksichtigt wird, benötigt das Finanzamt den aktuellen Mietpreis im Monat Dezember. Alle vermieteten Wohnungen, die unter dem Durchschnittspreis liegen, erhalten ohne Antrag automatisch vom Finanzamt den Geldwerten Nachteil zugesprochen, der sich dann steuermindernd auswirkt.

So kann jeder Wohnungsbesitzer selbst entscheiden, ob er bei bestehenden Mietverträgen die Miete erhöhen will, was meist unter zu Hilfenahme eines Rechtsanwaltes geschieht, der wieder Geld kostet, oder die Miete preiswert lässt und die steuerlichen Vorteile in Anspruch nimmt. Für moderate Neuvermietungen gilt auch der Geldwerte Nachteil, wenn die Miete unter dem Durchschnitt der Neuvermietungen bleibt.

Wenn der Steuerzahler sich einen Geldwerten Vorteil (z.B. bei einer günstigen Werkswohnung) anrechnen lassen muss, so gebietet es die Steuergerechtigkeit, auch den Geldwerten Nachteil einzuführen, was steuertechnisch ein negativer Geldwerter Vorteil ist und sich somit nahtlos in das derzeitige Steuersystem integrieren lässt.